Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.06.1992 - 2 Ws 64/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5809
OLG Frankfurt, 03.06.1992 - 2 Ws 64/92 (https://dejure.org/1992,5809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.06.1992 - 2 Ws 64/92 (https://dejure.org/1992,5809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 2 Ws 64/92 (https://dejure.org/1992,5809)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erklärung des Schöffen; Nichtteilnahme an weiteren Sitzungen; Obliegenheitspflichtverletzung; Ordnungsgeld; Verfahrenskosten durch Ausscheiden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 56

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3183
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 06.03.2023 - 1 Ws 111/22

    Kein Ordnungsgeld für Schöffen wegen nicht rechtzeitigem Erscheinen zur

    Um einer uferlosen Ausweitung dieses Begriffs entgegenzuwirken, sind darunter nur solche prozessualen Mitwirkungspflichten zu verstehen, die gewährleisten, dass das Gericht in ordnungsgemäßer Besetzung nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verhandeln und entscheiden kann (KG, Beschluss vom 31. Juli 2020, 3 Ws 157/20, Rz. 11, zit. n. juris; KG Beschluss vom 08. April 1999, 4 Ws 35/99, 1 AR 1657/96, Rn. 2, NStZ 1999, 427; OLG Frankfurt NJW 1992, 3183; OLG Frankfurt NStZ 1990, 503; Barthe in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, zu § 56 GVG, Rz. 3; Schuster in: Münchener Kommentar, StPO, 1. Auflage, zu § 56 GVG, Rz. 5; Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, zu § 56 GVG, Rz. 4); maßgeblich ist mithin, ob eine Obliegenheitsverletzung zu einer Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hat.
  • OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95

    Ein einfaches Nein mit Folgen

    Die Behauptung eines Schöffen, sein Gewissen verbiete ihm eine Tätigkeit als Schöffe, berechtigt nicht, von Ordnungsmaßnahmen abzusehen (vgl. auch KG JR 1966, 188; bei Nüse in DRiZ 1968, 85, 87; OLG Frankfurt NJW 1992, 3183 ).
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   OLG Zweibrücken, 31.01.1992 - Ss (Z) 203/92   

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OLG Zweibrücken, 31.01.1992 - Ss (Z) 203/92 (https://dejure.org/1992,10086)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bußgeldbescheid; Einspruch; ne bis in idem; Rechtsbeschwerde; Verfahrenshindernis; Urteil; Einspruch; Zurücknahme ; Rechtsbeschwerdegericht; Betroffener

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 69

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3183
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   OLG Saarbrücken, 31.01.1992 - Ss (Z) 203/92   

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OLG Saarbrücken, 31.01.1992 - Ss (Z) 203/92 (https://dejure.org/1992,10767)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.01.1992 - Ss (Z) 203/92 (https://dejure.org/1992,10767)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - Ss (Z) 203/92 (https://dejure.org/1992,10767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3183
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Allerdings wird die Rücknahme des Bußgeldbescheides für den Betroffenen erst dann verbindlich - so daß dieser die Unanfechtbarkeit des Bescheides nicht mehr herbeiführen kann -, wenn die Rücknahmeerklärung (für die wohl auch Schriftform zu verlangen ist, vgl. Göhler, a.a.O. § 69 Rn.22 m.w.N.) dem Betroffenen bekannt gemacht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 1505 = NStZ 1986, 82; OLG Frankfurt VRS 49, 438; OLG Hamburg NJW 1959, 1096; OLG Saarbrücken NJW 1992, 3183; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 486; Göhler, a.a.O., § 69 Rn. 22; KK OWiG-Bohnert § 69 Rn.23).

    Hieraus hat man gefolgert, daß bis zu diesem Zeitpunkt ein neuer Bußgeldbescheid wegen derselben Tat nach dem Grundsatz ne bis in idem nicht erlassen werden dürfe (OLG Saarbrücken NJW 1992, 3183; KK OWiG-Bohnert § 69 Rn. 39) bzw. der noch nicht wirksam zurückgenommene Bußgeldbescheid der Wirksamkeit eines neuen Bußgeldbescheides entgegenstehe (OLG Düsseldorf, a.a.O.).

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